Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsverfahren. Wir führen es digital für Sie durch.
Über das Bundeszulassungsportal stellen Halter ihre Zulassungsanträge nach dem i-Kfz-Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung, bundesweit bei jeder Zulassungsbehörde. Die Antragstellung erfolgt durch uns als bevollmächtigten Dienstleister; ein Personalausweis mit Online-Funktion ist nicht erforderlich.
- ✓ Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen
- ✓ Amtliche Gebühren nach GebOSt, 1:1
- ✓ Antragstellung rund um die Uhr
Welchen Antrag möchten Sie stellen?
| Verfahren | Anwendungsfall | Gesamtkosten | |
|---|---|---|---|
| Neuzulassung | Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen oder importierten Fahrzeugs | Zum Verfahren → | |
| Umschreibung | Halterwechsel nach Kauf oder Anschriftenänderung nach Umzug | Zum Verfahren → | |
| Außerbetriebsetzung | Abmeldung bei Verkauf, Stilllegung oder Verwertung (§ 14 FZV) | Zum Verfahren → | |
| Wiederzulassung | Erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs | Zum Verfahren → | |
| Kennzeichen | Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Saison- und E-Kennzeichen | Zuschlag | Zur Übersicht → |
Abgenommen vom Kraftfahrt-Bundesamt
Die Software dieses Portals hat das formelle Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen. Geprüft wurden alle sechs Großvorgänge in allen drei Antragskonstellationen; die Freigabe erfolgte ohne Vorbehalt.
Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) — kein Internetauftritt einer Behörde. Ihre Anträge werden über dieselbe geprüfte Bundes-Infrastruktur eingereicht, die auch Zulassungsbehörden verwenden.
Rechtsgrundlagen und Ablauf →Drei Schritte bis zur Einreichung
- Dauer: ca. 10 Minuten
Antrag ausfüllen und Nachweise beifügen
Sie erfassen Fahrzeug- und Halterdaten und fügen die erforderlichen Nachweise als Foto bei — Zulassungsbescheinigung, Ausweisdokument, eVB-Nummer. Eine automatische Prüfung meldet fehlende oder widersprüchliche Angaben unmittelbar.
- Dauer: ca. 2 Minuten
Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten
Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung und entrichten die ausgewiesenen Gebühren per Karte oder PayPal — erst nach positiver Vorprüfung Ihres Antrags.
- Einreichung: i. d. R. am selben Werktag
Einreichung, Bescheid und Versand
Wir übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis (gültig bis zu 14 Tage) digital; Zulassungsbescheinigung und Plaketten stellt die Behörde per Post zu. Über jeden Verfahrensstand werden Sie per E-Mail unterrichtet.
Das Wichtigste vorab
Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?
Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt). Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde; wir bereiten den Antrag auf und reichen ihn über die geprüfte i-Kfz-Schnittstelle ein.
Benötige ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Nein. Die Identifizierung erfolgt über Ihre digitale Vollmacht und die Prüfung Ihrer Ausweiskopie — die Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp sind nicht erforderlich.
Welche Kosten entstehen insgesamt?
Die Servicegebühr beträgt je Zulassungsverfahren (bei der Außerbetriebsetzung); hinzu kommt die amtliche Gebühr nach GebOSt in gesetzlicher Höhe. Beide Beträge werden vor der Zahlung einzeln ausgewiesen — zur Gebührenübersicht.
Ab wann darf das Fahrzeug geführt werden?
Mit Erhalt des vorläufigen Zulassungsnachweises. Er wird ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt und berechtigt für bis zu 14 Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr, bis Plaketten und Dokumente zugestellt sind.
Vom Antrag bis zur Zulassungsbehörde — ein durchgehender Datenweg
Ihre Angaben laufen digital über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Großkundenschnittstelle an die zuständige Behörde — ohne Behördengang.
Bundeszulassungsportal
Erfassung · Prüfung · Übermittlung
Großkundenschnittstelle
Übermittlung an jede zuständige Zulassungsbehörde
Stellen Sie Ihren Antrag — ohne Termin, ohne Wartemarke.
Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten und ist rund um die Uhr möglich.