Die Online-Abmeldung im Überblick
Seit dem 1. September 2023 sieht die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) die automatisierte Entscheidung vor: Auch die Abmeldung wird digital beantragt, maschinell geprüft und im Regelfall ohne Behördenbesuch sofort beschieden. Kann ein Antrag nicht maschinell geprüft werden, entscheidet ein Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde; das dauert länger. Das Bundes Zulassungsportal nutzt hierfür die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister stellen wir den Antrag für Sie, ohne dass Sie eine Online-Ausweisfunktion benötigen.
Vom Antrag zur Abmeldebestätigung
- Schritt 1 · ca. 5 Minuten
Antrag ausfüllen und Sicherheitscodes eingeben
Sie geben Kennzeichen und Fahrzeugdaten für die Außerbetriebsetzung ein und tragen die freigelegten Sicherheitscodes aus dem Fahrzeugschein und von den Kennzeichensiegeln ein. Die Angaben werden automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche geprüft.
- Schritt 2 · ca. 2 Minuten
Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten
Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung. Anschließend zahlen Sie den Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren — per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna.
- Schritt 3 · nach Zahlung und Unterschrift
Einreichung, Entscheidung, Bestätigung
Wir übermitteln den Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Behörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie die Bestätigung der Außerbetriebsetzung digital. Versicherung und Steuerverwaltung informiert die Zulassungsstelle. Jeden Verfahrensstand sehen Sie online und per E-Mail.
Welche Unterlagen braucht die Online-Abmeldung?
| Nachweis | Online-Abmeldung |
|---|---|
| Fahrzeugschein (ZB Teil I) mit Sicherheitscode | erforderlich |
| Kennzeichen mit Plaketten-Codes | erforderlich |
| Ausweisdokument für die Vollmacht | erforderlich |
| eVB-Nummer | nicht nötig |
| Fahrzeugbrief (ZB Teil II) | nicht nötig |
| SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer | nicht nötig |
| Hauptuntersuchung | nicht nötig |
Worauf das Verfahren beruht
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 14), Mitteilungspflichten
- GebOSt — Höhe der amtlichen Gebühren (Anlage zu § 1)
- i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — Übermittlungsweg; KBA-geprüfte Software, offizieller i-Kfz-Softwarepartner
Verarbeitung Ihrer Daten
Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich zur Durchführung Ihres Verfahrens verwendet. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu (Widerrufsbelehrung); Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
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