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Die Online-Abmeldung im Überblick

Dokument
Merkblatt Verfahren
Stand
27. Oktober 2026
Grundlage
FZV · GebOSt

Seit dem 1. September 2023 sieht die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) die automatisierte Entscheidung vor: Auch die Abmeldung wird digital beantragt, maschinell geprüft und im Regelfall ohne Behördenbesuch sofort beschieden. Kann ein Antrag nicht maschinell geprüft werden, entscheidet ein Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde; das dauert länger. Das Bundes Zulassungsportal nutzt hierfür die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister stellen wir den Antrag für Sie, ohne dass Sie eine Online-Ausweisfunktion benötigen.

Ablauf

Vom Antrag zur Abmeldebestätigung

  1. Schritt 1 · ca. 5 Minuten

    Antrag ausfüllen und Sicherheitscodes eingeben

    Sie geben Kennzeichen und Fahrzeugdaten für die Außerbetriebsetzung ein und tragen die freigelegten Sicherheitscodes aus dem Fahrzeugschein und von den Kennzeichensiegeln ein. Die Angaben werden automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche geprüft.

  2. Schritt 2 · ca. 2 Minuten

    Vollmacht erteilen und Gebühren entrichten

    Sie bevollmächtigen uns digital zur Antragstellung. Anschließend zahlen Sie den Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren — per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna.

  3. Schritt 3 · nach Zahlung und Unterschrift

    Einreichung, Entscheidung, Bestätigung

    Wir übermitteln den Antrag über die i-Kfz-Schnittstelle an die zuständige Behörde. Nach der Entscheidung erhalten Sie die Bestätigung der Außerbetriebsetzung digital. Versicherung und Steuerverwaltung informiert die Zulassungsstelle. Jeden Verfahrensstand sehen Sie online und per E-Mail.

Nachweise

Welche Unterlagen braucht die Online-Abmeldung?

NachweisOnline-Abmeldung
Fahrzeugschein (ZB Teil I) mit Sicherheitscodeerforderlich
Kennzeichen mit Plaketten-Codeserforderlich
Ausweisdokument für die Vollmachterforderlich
eVB-Nummernicht nötig
Fahrzeugbrief (ZB Teil II)nicht nötig
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuernicht nötig
Hauptuntersuchungnicht nötig
Rechtsgrundlagen

Worauf das Verfahren beruht

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 14), Mitteilungspflichten
  • GebOSt — Höhe der amtlichen Gebühren (Anlage zu § 1)
  • i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — Übermittlungsweg; KBA-geprüfte Software, offizieller i-Kfz-Softwarepartner
Datenschutz

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Antragsdaten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich zur Durchführung Ihres Verfahrens verwendet. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu (Widerrufsbelehrung); Einzelheiten zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.

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