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Quellen, Behördenlinks und Aktualisierung

Jede lokale Angabe braucht eine nachvollziehbare Quelle und einen passenden Zeitstand. Hier erklären wir, welche Daten in den Seiten verwendet werden.

Behördenanschriften und Zuständigkeit

Grundlage sind das KBA-Anschriftenverzeichnis und offizielle Websites der zuständigen Städte und Kreise. Das Adressverzeichnis hat den Stand Juli 2026. Es sind 412 Zulassungsbehörden und 2370 Orte verbunden. Mehrere Standorte einer Behörde können unterschiedliche Öffnungszeiten und Leistungen haben.

Öffnungs- und Wartezeitdaten

Veröffentlichte Standort- und Zeitangaben stammen aus dem Verwaltungsportalverbund beziehungsweise den verlinkten Behördenangeboten. Datenstand und Originalquelle stehen bei den Angaben. Telefonzeiten werden ausdrücklich als solche behandelt.

Der Wartezeiten-Index von Zulassung Online 24 steht unter CC BY 4.0. Verwendet werden Messreihen zum Neuzulassungstermin mit mindestens drei Messtagen und einer letzten Messung von höchstens 36 Stunden. Die Zuordnung erfolgt zum konkreten Behördenstandort. Ein fehlender Wert wird nicht geschätzt.

Verkehrs- und Nachrichtenquellen

Autobahnmeldungen stammen aus der öffentlichen Schnittstelle Die Autobahn GmbH des Bundes. Alle fünf Minuten werden Warnungen, Sperrungen und Baustellen der verfügbaren Autobahnen gelesen. Bereits abgelaufene Meldungen werden herausgefiltert; angekündigte Maßnahmen werden bis 30 Tage im Voraus berücksichtigt.

Die Zuordnung zum Ort erfolgt anhand der übermittelten Koordinaten und der amtlichen Kreisgrenzen: © BKG 2026, dl-de/by-2-0, Datenquelle VG250. Veränderung: Auswahl der Gebietsgrenzen und Zuordnung von Meldungspunkten durch Bundes Zulassungsportal. Stadtmeldungen zeigen einen Umkreis von bis zu 20 km um die statistische Ortsmitte; Kreisübersichten beziehen sich auf das Kreisgebiet.

Amtliche Nachrichten der Länder werden nach Auto- und Verkehrsthemen gefiltert. Lokale Nachrichten müssen einen passenden Ortsbezug nennen. Überschriften führen zur Einzelmeldung auf unserem Portal; der dort sichtbare Quellenverweis öffnet die Originalmeldung. Die Kurzangaben nennen Themen, erwähnte Straßen und zugeordnete Orte; vollständige fremde Artikel werden nicht übernommen.

Automatische Zusammenfassungen und KI

Automatisch zusammengefasst · KI-unterstützte Textvorlagen. Die Textvorlagen und die Aufbereitung wurden mit KI-Unterstützung entwickelt. Beim automatischen Abruf werden die Meldungen regelbasiert nach Thema, Datum und Ort ausgewählt; ein Sprachmodell schreibt dabei keine einzelnen Nachrichten neu. Die Kurzfassungen werden nicht vor jeder Veröffentlichung einzeln redaktionell geprüft.

Die Karten nennen Quelle, Herausgeber, Originalverweis und verfügbaren Zeitstand. Veröffentlichungsdatum, Maßnahmenbeginn und Abrufdatum werden getrennt behandelt. Auswahl, Kürzung, Zuordnung zum Ort und Zusammenfassung stammen von Bundes Zulassungsportal. Für Details und nachträgliche Änderungen ist die verlinkte Originalmeldung maßgeblich; Zuordnungsfehler sind möglich.

Verantwortlich für diese Aufbereitung: DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), Anbieter von Bundes Zulassungsportal. Impressum · Fehler oder Berichtigung melden.

Amtliche Pressequellen nach Bundesland

Die Polizeiquellen bei Presseportal werden mangels Einbindungsfreigabe ausschließlich verlinkt. Es werden weder deren Meldungen automatisch abgerufen noch deren ältere Meldungstexte hier ausgegeben. Für fremde Quellen gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen; diese Quellenübersicht erteilt keine Weiterverwendungserlaubnis.

Aktualisierung und Ausfälle

Verkehrsmeldungen werden alle fünf Minuten abgerufen. Amtliche Pressemitteilungen und datierte Tagesberichte werden einmal täglich ab 06:15 Uhr deutscher Ortszeit aktualisiert. Der Abrufzeitpunkt ist von Veröffentlichungsdatum und Beginn einer Maßnahme zu unterscheiden. Bei Ausfällen bleiben vorherige Nachrichten mit ihrem ursprünglichen Datum erkennbar. Verkehrsmeldungen mit einem Abrufalter von mehr als 15 Minuten werden nicht als aktuelle Lage angezeigt. Verkehrseinträge werden nach spätestens sieben Tagen automatisch aus aktuellen Daten und Tagesarchiven gelöscht. Maßgeblich ist das früheste bekannte Veröffentlichungsdatum, der gemeldete Beginn oder die erste Erfassung bei uns. Ein erneuter Abruf setzt diese Frist nicht zurück. Auch noch laufende Maßnahmen fallen unter diese Sieben-Tage-Regel. Presseartikel behalten ihre eigenen Archivfristen. Bei einem veralteten Verkehrsabruf erscheint ein Hinweis mit Link zur amtlichen Quelle. Die Seiten werden höchstens eine Minute zwischengespeichert; sie bieten keine sekundengenaue Echtzeitnavigation.

Datierte Tagesberichte sind archivierte Momentaufnahmen. Sie werden maximal 120 Tage als Datenbestand aufbewahrt; die Übersicht zeigt höchstens 90 Berichtstage. Ein täglich neuer Abruf ist keine erneute fachliche Prüfung aller Behördenangaben.

Passende Informationen und nächste Schritte

Zulassung, Orte und Ratgeber

Häufige Fragen

Wer schreibt die Tagesberichte?

Die Tagesberichte werden automatisch mit KI-unterstützt erstellten Textvorlagen aus den angeschlossenen amtlichen Daten und Pressequellen zusammengestellt. Ein Sprachmodell verarbeitet beim automatischen Abruf keine Meldungen. Sie zählen und ordnen die erfassten Meldungen; sie sind keine vollständige redaktionelle Verkehrslage und keine Live-Navigation.

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