Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — digitale Fahrzeugzulassung, bundesweit.

Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen zum digitalen Zulassungsverfahren, beantwortet ohne Verwaltungsdeutsch. Für Einzelfälle erreichen Sie uns über den Assistenten unten rechts oder den Kontakt.

Zuständigkeit und Seriosität

Ist das Bundeszulassungsportal eine Behörde?

Nein. Das Bundeszulassungsportal ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wiesbaden (HRB 36585, Amtsgericht Wiesbaden). Über Anträge entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde — wir bereiten Anträge auf und reichen sie digital ein.

Woher weiß ich, dass der Dienst vertrauenswürdig ist?

Die eingesetzte Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle bestanden (alle sechs Großvorgänge, ohne Vorbehalt freigegeben). Amtliche Gebühren werden 1:1 weitergegeben, die Zahlung erfolgt erst nach positiver Vorprüfung, und für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Für welche Zulassungsbehörden funktioniert das Verfahren?

Grundsätzlich bundesweit: Die Einreichung läuft über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur, an die die Zulassungsbehörden angeschlossen sind. Ob Ihr konkretes Verfahren digital durchführbar ist, wird vor der Zahlung geprüft.

Kosten

Was kostet das Verfahren insgesamt?

Je Zulassungsverfahren fällt eine Servicegebühr zuzüglich der amtlichen Gebühr nach GebOSt in gesetzlicher Höhe an. Den konkreten Endpreis sehen Sie transparent im Antrag, bevor Sie zahlen.

Fallen die amtlichen Gebühren nicht auch beim Amt an?

Doch — die amtliche Gebühr ist gesetzlich festgelegt und bei jedem Weg identisch. Der Unterschied ist unsere Servicegebühr, die Antragsprüfung, digitale Vollmacht, Einreichung, Statusverfolgung und Support abdeckt.

Wann wird gezahlt?

Erst nach der automatischen Vorprüfung Ihres Antrags. Ist ein Verfahren digital nicht durchführbar, entstehen keine Kosten.

Durchführung

Wird die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt?

Nein. Anders als beim Selbstantrag über Behördenportale genügt bei uns die digitale Vollmacht mit Ausweiskopie — ohne Kartenlesegerät und ohne AusweisApp.

Was ist der Sicherheitscode?

Ein verdecktes Sicherheitsmerkmal auf Zulassungsbescheinigungen (ab 2015) und Stempelplaketten. Er wird erst freigelegt, wenn der Antrag ihn abfragt — ein einmal freigelegter Code macht das Dokument für weitere Verfahren unbrauchbar.

Ab wann darf das Fahrzeug gefahren werden?

Mit Erhalt des vorläufigen Zulassungsnachweises: ausgedruckt im Fahrzeug mitgeführt, berechtigt er für bis zu 14 Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie erhalte ich Kennzeichenschilder und Plaketten?

Die geprägten Schilder beschaffen Sie im Fachhandel; die Stempelplaketten stellt die Behörde per Post zu. Einzelheiten: Kennzeichen.

Fahrzeug, Unterlagen und Termine

Kann ich jedes Auto online zulassen — auch einen Gebrauchtwagen oder ein finanziertes Fahrzeug?

Ja. Über i-Kfz Stufe 4 lassen sich Neuwagen, Gebraucht- und Importfahrzeuge sowie finanzierte oder geleaste Autos online zulassen. Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Bank, genügt deren Freigabe; den Antrag reichen wir als bevollmächtigter Dienstleister für Sie ein.

Welche Unterlagen brauche ich für die Online-Zulassung?

Das hängt vom Vorgang ab. Diese Nachweise fragen wir im Formular ab und laden Sie als Foto hoch:

VorgangBenötigte Nachweise
NeuzulassungZB II, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), SEPA-Mandat, Ausweis/Vollmacht; bei Gebrauchten zusätzlich HU-Nachweis
Umschreibung / HalterwechselZB I und ZB II, eVB, SEPA-Mandat; bei Kennzeichenwechsel die bisherigen Schilder
AußerbetriebsetzungZB I und Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode
Muss ich zur Behörde kommen oder einen Termin buchen?

Nein. Das Verfahren läuft vollständig online und ist an keine Öffnungszeiten oder Termine gebunden. Als bevollmächtigter Dienstleister reichen wir Ihren Antrag bundesweit bei jeder der rund 400 Zulassungsbehörden ein — ein persönliches Erscheinen entfällt.

Abmeldung, Versicherung und Hauptuntersuchung

Wie melde ich ein Auto ab, wenn ich nicht der Halter bin oder der Halter verstorben ist?

Die Außerbetriebsetzung (§ 14 FZV) kann auch ein Bevollmächtigter vornehmen. Als Nicht-Halter benötigen Sie eine Vollmacht des Halters; bei einem verstorbenen Halter genügt ein Nachweis der Erbenstellung. Erforderlich sind die ZB I und die Kennzeichen mit freigelegtem Sicherheitscode.

Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung bei Ab- oder Ummeldung?

Bei der Außerbetriebsetzung meldet die Zulassungsbehörde das Fahrzeug an den Versicherer; der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über oder endet. Bei einem Halterwechsel geht der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer über — mit Sonderkündigungsrecht. Für jede Zulassung ist eine gültige eVB nötig.

Kann ich mit abgelaufener Hauptuntersuchung (HU/TÜV) zulassen oder ummelden?

Für Neu-, Wieder- und Umschreibung ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen. Ist die HU abgelaufen, holen Sie diese zuerst nach. Für eine reine Adressänderung ohne Halter- und Kennzeichenwechsel ist in der Regel keine neue HU erforderlich.

Fakten

Eckdaten der internetbasierten Zulassung

  • i-Kfz Stufe 4 — seit dem 1. September 2023 sind An-, Um-, Ab- und Wiederanmeldung vollständig online möglich (§§ 15c–15h FZV).
  • Vorläufiger Nachweis — gilt 14 Tage ab Zulassung und berechtigt sofort zur Fahrt (§ 31 FZV).
  • Bearbeitung — Antragstellung in etwa 15 Minuten; Einreichung in der Regel am selben Werktag.
  • Reichweite — rund 396 Zulassungsbezirke bundesweit über eine einzige Schnittstelle.
  • KBA-Abnahme — alle sechs Großvorfälle vorbehaltlos freigegeben.

Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 15c–15h und § 31 · GebOSt · Kraftfahrt-Bundesamt. .

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