Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) beendet die Zulassung Ihres Autos. In Villingen-Schwenningen erledigen Sie sie online für die zuständige Stelle Schwarzwald-Baar-Kreis: ohne Termin, in etwa 5 Minuten und für 24,99 € inklusive Gebühren. Hier finden Sie außerdem Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde.
Die Angaben gelten jeweils für den genannten Standort.
Hauptstandort
Straßenverkehrsamt
Am Hoptbühl 2 78048 Villingen-Schwenningen
Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle)
Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr
Für diesen konkreten Behördenstandort liegt keine aktuelle und eindeutig passende Terminmessung vor. Freie Termine sehen Sie im amtlichen Buchungsangebot.
Der Terminvorlauf umfasst Tage einschließlich Wochenenden. Er beschreibt weder die Wartezeit vor Ort noch die Bearbeitungsdauer eines Online Antrags.
Verkehr und Nachrichten für Villingen-Schwenningen
Letzter Abruf der Daten: 28.10.2026, 03:20 Uhr. Verkehrshinweise im Umkreis von bis zu 20 km, soweit Ortskoordinaten vorliegen. Der Verkehrsabruf läuft alle fünf Minuten. Die Übersicht ist keine Echtzeitnavigation.
Welche Zulassungsstelle ist für Villingen-Schwenningen zuständig?
Für Villingen-Schwenningen ist Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig. Die angegebene Adresse lautet Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen. Stand der Adressquelle: 2026-10-12.
Wann ist die Zulassungsstelle für Villingen-Schwenningen geöffnet?
Straßenverkehrsamt, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen: Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle); Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr; Di 08:00 - 11:30 Uhr; Mi 08:00 - 11:30 Uhr; Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr; Fr geschlossen Servicezeit (Führerscheinstelle); Mo 08:00 - 11:30 Uhr; Di 08:00 - 11:30 Uhr; Mi geschlossen Datenstand: 2026-10-18.
Wie lange dauert es laut Messung bis zu einem Termin für Villingen-Schwenningen?
Für den genannten Standort von Schwarzwald-Baar-Kreis liegt derzeit keine aktuelle und eindeutig zu diesem Standort passende Terminmessung vor. Wie lange Sie in Villingen-Schwenningen auf einen Termin warten, schätzen wir deshalb nicht.
Was kostet es, ein Auto in Villingen-Schwenningen online abzumelden?
Die Online-Abmeldung kostet bei uns 24,99 € inklusive der amtlichen Gebühren. Weitere Kosten entstehen nicht; die Behörde stellt keinen gesonderten Gebührenbescheid aus.
Brauche ich in Villingen-Schwenningen einen Termin, um mein Auto abzumelden?
Nein. Die Online-Abmeldung läuft ohne Termin und ohne Besuch bei Schwarzwald-Baar-Kreis. Persönlich zur Behörde müssen Sie nur, wenn Sicherheitscodes fehlen oder ein Sonderfall vorliegt.
Welche Unterlagen brauche ich, um mein Auto in Villingen-Schwenningen abzumelden?
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit freigelegtem Sicherheitscode und beide Kennzeichen mit freigelegten Codes auf den Stempelplaketten. Den Fahrzeugbrief und eine eVB-Nummer brauchen Sie dafür normalerweise nicht.
Kann ich mein Auto in Villingen-Schwenningen online ohne eID abmelden?
Ja. Unser privater Zulassungsservice ermöglicht die Online-Abmeldung ohne eigene eID. Sie brauchen den Fahrzeugschein mit Sicherheitscode und die Kennzeichen mit freilegbaren Siegelcodes. Das direkte Behördenportal kann eigene Anforderungen an die Identifizierung stellen.
Kann ich den Antrag nachts oder am Sonntag ausfüllen?
Ja. Der Online-Antrag ist 24 Stunden an 7 Tagen verfügbar. Etwa 5 Minuten sind eine Orientierung für Vorbereitung und Einreichung bei vollständigen Unterlagen. Die anschließende behördliche Bearbeitung ist davon getrennt.