Die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) beendet die Zulassung Ihres Autos. In Landkreis Oberspreewald-Lausitz erledigen Sie sie online für die zuständige Stelle Landkreis Oberspreewald-Lausitz: ohne Termin, in etwa 5 Minuten und für 24,99 € inklusive Gebühren. Hier finden Sie außerdem Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde.
Zulassungsstelle für Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Für Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Prüfen Sie auf der offiziellen Website, welcher Standort Ihr Anliegen bearbeitet.
Sollten Sie die Fahrzeugzulassungsbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit ist keine Öffnungszeit für einen Besuch. Beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und eine mögliche Terminpflicht.
Für diesen konkreten Behördenstandort liegt keine aktuelle und eindeutig passende Terminmessung vor. Freie Termine sehen Sie im amtlichen Buchungsangebot.
Welche Zulassungsstelle ist für Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig?
Für Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Landkreis Oberspreewald-Lausitz zuständig. Die angegebene Adresse lautet Cottbusser Str. 26, 03205 Calau. Stand der Adressquelle: 2026-07.
Wann ist die Zulassungsstelle für Landkreis Oberspreewald-Lausitz geöffnet?
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Straßenverkehr und Ordnung - Fahrzeugzulassung- und Fahrerlaubnisbehörde, Cottbuser Straße 26, 03205 Calau/Kalawa: Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr; Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr; Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr; Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr; Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabe-Modul !; Sollten Sie die Fahrzeugzulassungsbehörde telefonisch nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten sobald als möglich eine Rückmeldung.; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Datenstand: 2026-10-18. Diese Standortanschrift weicht von der Anschrift im Behördenverzeichnis ab; prüfen Sie vor der Anfahrt, welcher Standort Ihren Vorgang bearbeitet. Als Telefonzeit bezeichnete Angaben gelten nur für die telefonische Erreichbarkeit.
Wie lange dauert es laut Messung bis zu einem Termin für Landkreis Oberspreewald-Lausitz?
Für den genannten Standort von Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt derzeit keine aktuelle und eindeutig zu diesem Standort passende Terminmessung vor. Wie lange Sie in Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf einen Termin warten, schätzen wir deshalb nicht.
Was kostet es, ein Auto in Landkreis Oberspreewald-Lausitz online abzumelden?
Die Online-Abmeldung kostet bei uns 24,99 € inklusive der amtlichen Gebühren. Weitere Kosten entstehen nicht; die Behörde stellt keinen gesonderten Gebührenbescheid aus.
Brauche ich in Landkreis Oberspreewald-Lausitz einen Termin, um mein Auto abzumelden?
Nein. Die Online-Abmeldung läuft ohne Termin und ohne Besuch bei Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Persönlich zur Behörde müssen Sie nur, wenn Sicherheitscodes fehlen oder ein Sonderfall vorliegt.
Welche Unterlagen brauche ich, um mein Auto in Landkreis Oberspreewald-Lausitz abzumelden?
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit freigelegtem Sicherheitscode und beide Kennzeichen mit freigelegten Codes auf den Stempelplaketten. Den Fahrzeugbrief und eine eVB-Nummer brauchen Sie dafür normalerweise nicht.
Kann ich mein Auto in Landkreis Oberspreewald-Lausitz online ohne eID abmelden?
Ja. Unser privater Zulassungsservice ermöglicht die Online-Abmeldung ohne eigene eID. Sie brauchen den Fahrzeugschein mit Sicherheitscode und die Kennzeichen mit freilegbaren Siegelcodes. Das direkte Behördenportal kann eigene Anforderungen an die Identifizierung stellen.
Kann ich den Antrag nachts oder am Sonntag ausfüllen?
Ja. Der Online-Antrag ist 24 Stunden an 7 Tagen verfügbar. Etwa 5 Minuten sind eine Orientierung für Vorbereitung und Einreichung bei vollständigen Unterlagen. Die anschließende behördliche Bearbeitung ist davon getrennt.